Geht es um Armut in Deutschland, werden die Alleinerziehenden mit als Erste genannt. Kinderbetreuung, geringes Einkommen, hohe Belastung führen zu einer hohen Armutsquote. Der Verein Väteraufbruch für Kinder weist darauf hin, dass die genannten Zahlen nicht die tatsächliche Situation getrennter Eltern abbilden.

So wird auf der einen Seite nur nach dem selbst erwirtschafteten Einkommen, nicht aber nach den zusätzlich verfügbaren Unterhaltszahlungen gefragt. Dies kann dazu führen, dass die „alleinerziehende“ Mutter mit Kind im Haushalt nur anhand des eigenen Einkommens bewertet wird und dadurch als „arm“ gilt, tatsächlich aber aufgrund der Unterhaltszahlungen deutlich oberhalb der Armutsgrenze liegt. Der Unterhalt zahlende Vater gilt zwar anhand seines Einkommens nicht als arm, tatsächlich rutscht er aber in vielen Fällen nach Abzug von Unterhaltszahlungen unter die Armutsgrenze. So ergibt sich ein völlig verzerrtes Bild in der Betrachtung, wie der Verein auch immer wieder im Rahmen seiner bundesweiten, ehrenamtlichen Beratung von Trennungseltern feststellt.

„Was wir brauchen ist eine Erfassung der Lebensrealität von Familien. Es muss daher endlich zwischen Allein- und Getrennterziehenden differenziert und Unterhaltsleistungen beim Haushaltseinkommen berücksichtigt werden“ erklärt Franzjörg Krieg vom Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. Wenn der Armut effektiv begegnet werden soll, müsse man auch wissen, wo diese tatsächlich auftritt. Die Datenerhebung müsse daher grundlegend reformiert werden, um aussagekräftige Fakten zu erhalten, was aktuell nicht möglich sei.

Er plädiert auch für eine stärkere gemeinsame Elternverantwortung nach einer Trennung. Eine einseitig reduzierte Erwerbstätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung ist eines der größten Armutsrisiken. Würden sich die Eltern gemeinsam um die Betreuung der Kinder kümmern, würde sich das Armutsrisiko nachhaltig reduzieren. Die Doppelresidenz (Wechselmodell) ist im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Deutschland bisher aber noch nicht so weit verbreitet – rechtlich ist sie bisher noch nicht einmal vorgesehen. „Gemeinsam haben getrennte Eltern bessere Chancen, der Armut zu entgehen und erhalten ihren Kinder gleichzeitig auch noch den Kontakt zu beiden Eltern“ meint Franzjörg Krieg weiter. Darum müsse alles unternommen werden, dass sich kein Elternteil seiner Verantwortung für gemeinsame Kinder entzieht oder aus der Verantwortung gedrängt wird. Die Doppelresidenz als Ausdruck gemeinsamer Elternschaft nach Trennung und Scheidung sollte in Deutschland zum Leitbild für getrennte Eltern werden. Der Europarat hat dies im letzten Jahr bereits für alle seine Mitgliedsstaaten in seiner Resolution Nr. 2079 (Oktober 2015) gefordert. Eine zeitnahe Umsetzung in Deutschland sei derzeit aber nicht geplant, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Im Interesse der Trennungskinder wäre zu hoffen, dass sich diese Einstellung bald ändert und die Doppelresidenz auch in Deutschland eine größere Verbreitung erfährt.