Während das „Residenzmodell“ einen „Lebensmittelpunkt“ des Kindes bei einem „Hauptaufenthalts-Elternteil“ und „Umgangszeiten“ beim anderen, getrennt lebenden „Besuchs-Elternteil“ festlegt, ermöglicht die Paritätische Doppelresidenz die gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern. Dieses Betreuungsmodell boomt, wird jedoch in Deutschland noch immer kontrovers diskutiert, während es in anderen Ländern (z. B. wie Australien, Belgien, Frankreich, Schweden und USA) bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert wird.*)

Die internationale Forschung hat in zahlreichen Studien die Vorteile der Paritätischen Doppelresidenz für Kinder und Eltern nachgewiesen. In der Familienrechtspraxis wird diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Wechselmodell gerichtlich angeordnet werden kann und in der Praxis funktioniert.

Wir wollen über das Thema informieren und im Rahmen eines Podiumsgesprächs mit Vertretern der familialen Professionen diskutieren.

Um vorherige Anmeldung und Überweisung des Unkostenbeitrags von 25,- Euro (Mitglieder 15,- Euro) auf das Konto des VAfK Karlsruhe e. V. wird gebeten. Auf Wunsch können Teilnahmezertifikate ausgestellt werden.

  • ) vgl. Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, „Wechselmodell: Psychologie – Recht - Praxis“ (Springer Verlag 2013)

Einzelheiten siehe 20140509 Ankündigung Fachtagung PDR Karlsruhe