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Fallbeispiele / Fall Alex B. |
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Ihr könnt diesen Fall unterstützen, um Alex und seine
Tochter wieder zusammen zu führen.
Die Grafik steht zur Verlinkung zu den aktuellen Geschehnissen bereit. Download auf Grafik mit Mausrechtsklick, dann speichern
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Liebe Freunde und Freundinnen im VAfK Karlsruhe, Danke für die Anteilnahme der gesamten Gruppe! Im Anhang mein Lieblingsbild von mir und meiner Kleinen. Ich vermisse sie sehr und weiß nicht, ob ich sie jemals wieder sehe. Ich habe ihr versprochen, sie wieder zu holen, falls ihre Mutter sie in Ghana lässt. Sie wusste um meine Ängste. Ich liebe meine Tochter über alles in der Welt und bin zutiefst
bestürzt. Wie ich im Nachhinein erfahren habe, strich meine Tochter im Kindergarten die Tage auf dem Kalender, die vergingen, bis sie wieder zu mir durfte. Beim letzten Mal, als ich sie vor dem anstehenden Ghanaurlaub in den Kindergarten brachte, fiel uns der Abschied besonders schwer. Als ob wir beide schon gewusst hätten, dass es womöglich unser allerletzter Abschied sein könnte. Selbst das Kindergartenpersonal, welches meiner Tochter sehr, sehr nahe steht und auch unsere Ängste teilte, war an diesem Tag den Tränen nahe. Es tut so unbeschreiblich weh, die Hilferufe von ihr gehört zu haben. Doch die, an welche ich sie weitergab und die, welche auch was hätten ändern können, ignorierten alles. Meine Tochter wandte sich mit ihrem Kummer und ihren Sorgen an mich. Sie wird es nie verstehen, dass ich sie anscheinend im Stich gelassen habe. Besorgt und verzweifelt |
21.09.2008, Franzjörg Krieg
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Spektakuläre Zuspitzung im Fall Alex B.(Der Fall wurde bereits anlässlich der Kundgebung 2006 veröffentlicht [mehr]) |
Immerhin konnten wir im Fall Alex mit unermüdlicher Anstrengung erreichen,
dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wurde.
Aber was bewirkt schon ein zahnloser Tiger, der nur schnurren will?
Das Jugendamt hatte offensichtlich Hemmungen davor, einer Mutter gegenüber,
die gleich einer ganzen Palette von gehätschelten Minderheiten und Bevölkerungsgruppen
angehört, auch nur deutlich die gültige Gesetzeslage zu erläutern,
geschweige denn, sie für Fehlverhalten zur Verantwortung zu ziehen.
Auch nachdem sie einen Hausbesitzer zum Vater ihres dritten Kindes machen konnte und diesen natürlich auch heiratete, wurden ihre Verhaltensstrukturen nicht erkannt.
Sie konnte den dritten Mann als Vater ihres dritten Kindes davon überzeugen,
dass es an der Zeit sei, mit allen drei Kindern und mit ihm als Finanzierer
nach Ghana zu fliegen.
Alex warnte das Jugendamt davor, dass er deutlich ahne, dass sie von dort
nicht mehr zurückkehren werde. Das Jugendamt als Inhaber des Aufenthaltbestimmungsrechtes
meinte jedoch immer noch, diese Mutter vor allem bewahren zu müssen,
was ihre Befindlichkeit stören könnte und meinte, es gäbe keine
Anzeichen einer geplanten Kindesentführung. Der Mutter wurde bis zum
Ende der baden-württembergischen Sommerferien die Ausreise mit allen
drei Kindern nach Ghana ohne Hinterlegung einer Sicherheit erlaubt.
Zum Ferienende kehrte allein der ausgenutzte neue Ehemann aus Ghana zurück. Er hatte den Auftrag, sowohl den älteren Sohn aus erster Ehe (diese Ehe war damals zur Absicherung des ständigen Aufenthalts der Mutter in Deutschland und zum fortwährenden Leistungsbezug aus Steuermitteln nötig gewesen) und die Tochter von Alex telefonisch von Schule und Kindergarten abzumelden, mit dem Hinweis, dass diese Kinder jetzt in Einrichtungen in Ghana angemeldet wären. Obwohl dieser Ehemann für diese Kinder keinerlei Sorgerechte besitzt und die Abmeldung nur telefonisch und damit auf ungültige Weise vorgenommen wurde, wurden diese anscheinend rechtswidrig akzeptiert, und nach Schulbeginn wurde keine Maßnahme gegen die Mutter wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet.
Der instrumentalisierte neue Ehemann hat jetzt offensichtlich nur noch die
von der Mutter übertragene Aufgabe, sein Haus zu verkaufen, um den Erlös
in die Familie der Mutter in Ghana einzubringen.
Für uns war schon lange klar, dass diese Frau eine Möglichkeit finden
wird, in ihrer Rolle als Mutter irgendwie an das Haus dieses Mannes zu kommen.
Eine Möglichkeit wäre gewesen, ihn über das Gewaltschutzgesetz
aus seinem eigenen Haus zu mobben und sich dieses Haus durch eben dieses immer
wieder menschenrechtswidrig und grundgesetzwidrig angewandte „Wohnungszuweisungsgesetz“
anzueignen.
Wir kamen ursprünglich nicht auf die Idee, dass sie ja wieder eine Entführung
von drei Kindern von drei Vätern inszenieren könnte, um auf diese
Weise ihre Absicht zu erreichen. Obwohl Alex erkannte, dass höchste Gefahr
im Verzug war, weigerten sich die zuständigen Behörden, die Kinder,
insbesondere seine Tochter, vor einer zu erwartenden Entführung zu schützen.
Der neue, benutzte Ehemann hat steht nun vor der Wahl, entweder sein kleines Kind in Ghana zu lassen und in Deutschland Hausbesitzer zu bleiben, oder der Geiselnahme seines Kindes nachzugeben und sein Haus zu verkaufen.
Keine Institution, kein Amt, kein Richter, keine Beratungsstelle, niemand
wollte wie wir erkennen, was diese Frau als Mutter inszeniert.
Alle haben – blind jeder Realität gegenüber – die Helfershelfer
für ein Verbrechen gespielt.
Es wird spannend bleiben, was deutsche Ämter, deutsche Gerichte, insbesondere der gehörnte Aufenthaltsbestimmungsrechtsinhaber jetzt unternehmen werden.
Wir werden weiter berichten.
Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)