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HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH NIKITA
Nikita wird 8 Jahre alt
Den 8. Geburtstag musste Niki, leider wie im vergangenen Jahr, ohne ihren Vater feiern!

Seit Ende der ersten Septemberwoche 2009 verweilt Alex B. nun schon in Ghana, wohin die Kindesmutter die gemeinsame Tochter im Frühsommer 2008 zum 2. Mal entführt hat. Am 9. März ist Niki 8 Jahre alt geworden. Sie durfte ihren Vater trotz der räumlichen Nähe nicht sehen - weil ihre Entführerin es nicht wollte.

Alex durfte auch kein Telefonat mit ihr führen - wie hätte es dem Kind nicht gut tun können, wenn ihr Vater ihr zumindest am Telefon hätte gratulieren können. Wie kann ein Mensch so unmenschlich sein?

Rat- und fassungslos
Henning Riepen
09.03.10, Michaela S.

Liebe Nikita,

alles Liebe und Gute zu deinem 8. Geburtstag wünschen dir von ganzem Herzen deine Tante Micha, Onkel Markus und deine Cousine Anna. Wir vermissen dich sehr und hoffen, dass wir deinen 9. Geburtstag endlich wieder zusammen feiern können!
Mein Held !
08.01.09, Henning Riepen

Mein Held heißt Alex B.

Die Mutter entführte seine Tochter Nikita zum zweiten Mal nach Afrika, obwohl sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für sie nicht hat und unserer Meinung nach auch nicht die Fähigkeit hat, Nikitas Kindeswohl entsprechend zu handeln.
Mit unermüdlichen Anstrengungen konnte der VAfK zusammen mit Alex es erreichen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wurde. Aber was bewirkt schon ein zahnloser Tiger, der nur schnurren will?

Wer Alex und Nikita einmal kennengelernt hat, der weiß wie wichtig es für die Beiden ist, wieder zueinander zu kommen. Alex kämpft an allen Fronten dafür, dass Nikita wieder zu ihrem Papa darf.

Der VAfK hat Alex ermutigt, an dem Fotowettbewerb "Mein Held" teilzunehmen. Dies ist erfolgt und Alex belegt zur Zeit berechtigter Weise den 1. Rang.

Wir bitten euch dafür zu sorgen, dass dies so bleibt und für Nikita und Alex eure Stimme zur Verfügung zu stellen.

Zur Abstimmung

Ihr könnt bis zum Einsendeschluss am 02.02.2009 einmal täglich an der Abstimmung teilnehmen.

Bitte nehmt diese Gelegenheit war, auf das Schicksal von Nikita und Alex hinzuweisen und öffentliches Interesse zu fördern. Denn nur so können wir gemeinsam erreichen, dass z.B. ein Jugendamt seine Aufgaben auch erfüllt.

Vielen Dank

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Zur Abstimmung

23.09.08, Henning Riepen

fall-alex-b_220.gif
Ihr könnt diesen Fall unterstützen, um Alex und seine Tochter wieder zusammen zu führen.
Die Grafik steht zur Verlinkung zu den aktuellen Geschehnissen bereit.

Download auf Grafik mit Mausrechtsklick, dann speichern unter.
Zieladresse der Verlinkung: http://vafk-karlsruhe.de/content/fallbsp/fall_alex_b.php

22.09.2008, Alex B.

niki-mit-papa_thumb.jpg
Liebe Freunde und Freundinnen im VAfK Karlsruhe,

Danke für die Anteilnahme der gesamten Gruppe!
Danke auch für die schnelle Einstellung auf die Homepage.
Ich habe Angst, nur noch verdammt beschissene Angst.

Im Anhang mein Lieblingsbild von mir und meiner Kleinen. Ich vermisse sie sehr und weiß nicht, ob ich sie jemals wieder sehe. Ich habe ihr versprochen, sie wieder zu holen, falls ihre Mutter sie in Ghana lässt. Sie wusste um meine Ängste.

Ich liebe meine Tochter über alles in der Welt und bin zutiefst bestürzt.
Nikita war immer glücklich und ausgelassen, wenn sie hier bei mir war.

Wie ich im Nachhinein erfahren habe, strich meine Tochter im Kindergarten die Tage auf dem Kalender, die vergingen, bis sie wieder zu mir durfte. Beim letzten Mal, als ich sie vor dem anstehenden Ghanaurlaub in den Kindergarten brachte, fiel uns der Abschied besonders schwer. Als ob wir beide schon gewusst hätten, dass es womöglich unser allerletzter Abschied sein könnte. Selbst das Kindergartenpersonal, welches meiner Tochter sehr, sehr nahe steht und auch unsere Ängste teilte, war an diesem Tag den Tränen nahe.

Es tut so unbeschreiblich weh, die Hilferufe von ihr gehört zu haben. Doch die, an welche ich sie weitergab und die, welche auch was hätten ändern können, ignorierten alles. Meine Tochter wandte sich mit ihrem Kummer und ihren Sorgen an mich. Sie wird es nie verstehen, dass ich sie anscheinend im Stich gelassen habe.

Besorgt und verzweifelt
Alex B.


21.09.2008, Franzjörg Krieg

Spektakuläre Zuspitzung im Fall Alex B.

(Der Fall wurde bereits anlässlich der Kundgebung 2006 veröffentlicht [mehr])

Immerhin konnten wir im Fall Alex mit unermüdlicher Anstrengung erreichen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen wurde. Aber was bewirkt schon ein zahnloser Tiger, der nur schnurren will?
Das Jugendamt hatte offensichtlich Hemmungen davor, einer Mutter gegenüber, die gleich einer ganzen Palette von gehätschelten Minderheiten und Bevölkerungsgruppen angehört, auch nur deutlich die gültige Gesetzeslage zu erläutern, geschweige denn, sie für Fehlverhalten zur Verantwortung zu ziehen.

Auch nachdem sie einen Hausbesitzer zum Vater ihres dritten Kindes machen konnte und diesen natürlich auch heiratete, wurden ihre Verhaltensstrukturen nicht erkannt.

Sie konnte den dritten Mann als Vater ihres dritten Kindes davon überzeugen, dass es an der Zeit sei, mit allen drei Kindern und mit ihm als Finanzierer nach Ghana zu fliegen.
Alex warnte das Jugendamt davor, dass er deutlich ahne, dass sie von dort nicht mehr zurückkehren werde. Das Jugendamt als Inhaber des Aufenthaltbestimmungsrechtes meinte jedoch immer noch, diese Mutter vor allem bewahren zu müssen, was ihre Befindlichkeit stören könnte und meinte, es gäbe keine Anzeichen einer geplanten Kindesentführung. Der Mutter wurde bis zum Ende der baden-württembergischen Sommerferien die Ausreise mit allen drei Kindern nach Ghana ohne Hinterlegung einer Sicherheit erlaubt.

Zum Ferienende kehrte allein der ausgenutzte neue Ehemann aus Ghana zurück. Er hatte den Auftrag, sowohl den älteren Sohn aus erster Ehe (diese Ehe war damals zur Absicherung des ständigen Aufenthalts der Mutter in Deutschland und zum fortwährenden Leistungsbezug aus Steuermitteln nötig gewesen) und die Tochter von Alex telefonisch von Schule und Kindergarten abzumelden, mit dem Hinweis, dass diese Kinder jetzt in Einrichtungen in Ghana angemeldet wären. Obwohl dieser Ehemann für diese Kinder keinerlei Sorgerechte besitzt und die Abmeldung nur telefonisch und damit auf ungültige Weise vorgenommen wurde, wurden diese anscheinend rechtswidrig akzeptiert, und nach Schulbeginn wurde keine Maßnahme gegen die Mutter wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet.

Der instrumentalisierte neue Ehemann hat jetzt offensichtlich nur noch die von der Mutter übertragene Aufgabe, sein Haus zu verkaufen, um den Erlös in die Familie der Mutter in Ghana einzubringen.
Für uns war schon lange klar, dass diese Frau eine Möglichkeit finden wird, in ihrer Rolle als Mutter irgendwie an das Haus dieses Mannes zu kommen.

Eine Möglichkeit wäre gewesen, ihn über das Gewaltschutzgesetz aus seinem eigenen Haus zu mobben und sich dieses Haus durch eben dieses immer wieder menschenrechtswidrig und grundgesetzwidrig angewandte „Wohnungszuweisungsgesetz“ anzueignen.
Wir kamen ursprünglich nicht auf die Idee, dass sie ja wieder eine Entführung von drei Kindern von drei Vätern inszenieren könnte, um auf diese Weise ihre Absicht zu erreichen. Obwohl Alex erkannte, dass höchste Gefahr im Verzug war, weigerten sich die zuständigen Behörden, die Kinder, insbesondere seine Tochter, vor einer zu erwartenden Entführung zu schützen.

Der neue, benutzte Ehemann hat steht nun vor der Wahl, entweder sein kleines Kind in Ghana zu lassen und in Deutschland Hausbesitzer zu bleiben, oder der Geiselnahme seines Kindes nachzugeben und sein Haus zu verkaufen.

Keine Institution, kein Amt, kein Richter, keine Beratungsstelle, niemand wollte wie wir erkennen, was diese Frau als Mutter inszeniert.
Alle haben – blind jeder Realität gegenüber – die Helfershelfer für ein Verbrechen gespielt.

Es wird spannend bleiben, was deutsche Ämter, deutsche Gerichte, insbesondere der gehörnte Aufenthaltsbestimmungsrechtsinhaber jetzt unternehmen werden.

Wir werden weiter berichten.

 

Antwort auf dieses Fallbeispiel (bitte unter Benennung des Fallbeispieles)

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