Nach jahrelangen Lähmungserscheinungen der politisch Verantwortlichen in Berlin und vorhergehender Falscheinschätzung durch das Bundesverfassungsgericht verdient diese Reform ihren Namen nicht, denn sie bleibt weit hinter den Regelungen zurück, die in vielen unserer europäischen Nachbarländer bereits gängige Praxis sind. Dort erhalten Väter mit der Anerkennung ihrer Vaterschaft zugleich ein Mitspracherecht in Sorgerechtsfragen.
In Deutschland werden Väter – sofern die Mutter nicht einwilligt – dieses Mitspracherecht weiterhin einklagen müssen. Aufgrund einer Fristenregelung bleiben sie dabei innerhalb von 6 Wochen nach der Geburt ihres Kindes von wichtigen Mitentscheidungen ausgeschlossen, wie z.B. der Namensgebung, einer möglichen Beschneidung oder Taufe, der Kinderbetreuung, dem Wohnort des Kindes und bei medizinischen Eingriffen wie Impfung und Operation ihres Kindes. Konkret muss z.B. damit gerechnet werden, dass in Zukunft mütterzentrierte Beratung nicht ehelichen Müttern empfiehlt, innerhalb dieser 6 Wochen mit dem Kind möglichst weit weg zu ziehen, um damit die alleinige Bindung des Kindes an sie als Mutter zu zementieren.