Dies bedeutet nicht nur eine kleine Genugtuung im erlebten Vater-Kind-Drama, sondern hat auch Konsequenzen für uns alle. Die deutschen Familiengerichte werden dafür gerügt, dass sie Verfahren zu lange aussitzen und dass sie Müttern im Verweigerungsfall zu lasche Ordnungsgelder androhen, gar nicht beschließen oder zu selten und in zu geringer Höhe verhängen.
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, bei zu langer Verfahrensdauer eine Beschwerde bei der nächst höheren Instanz zu ermöglichen, was bisher bewusst vermieden wurde.

Damit wird wieder einmal international deutlich, dass unser gesamtes politisches und gesellschaftliches System Väter ausgrenzt, weil es Müttern unzulässig erlaubt, Gewalt gegen Kind und Vater auszuüben.
Da Mütterorganisationen im Deutschland immer wieder jammern, dass sie immer noch zu wenig bedient würden und dass jedes Kratzen an ihren Privilegien eine weitere Entrechtung darstellen würde, ist ein solches internationales Signal auch in diesem innerdeutschen ideologisch geführten Diskurs ein klares Signal, aus welcher Richtung der Wind tatsächlich weht.

Bei unserer Kundgebung im Dezember 2013 war Bernd als Redner anwesend und hat uns aus der Warte des ersten Urteils aus Straßburg in seiner Angelegenheit berichtet. Wir danken ihm für den langen Atem und die Kraft, die es kostete, diese Erfolge bewirken zu können. Wir wünschen ihm, dass sein Sohn sich soweit von der mütterlichen Indoktrinierung emanzipieren kann, dass es ihm möglich wird, von sich aus den Kontakt zu seinem Vater aufzubauen.

1. Urteil
Application no. 41599/09
JUDGMENT - STRASBOURG, 21 April 2011
http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/dokumente_auf_deutsch/volltext/urteile/20110421-K-41599-09.asp

2. Urteil
Urteil des EGMR vom 15.01.2015, Az.: V 62198/11
http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/pages/search.aspx?i=001-150299#{%22itemid%22:%5B%22001-150299%22%5D}

Und noch eine Nebenbemerkung:
Sogar im Artikel der SZ vom 16.01.2015 bezeichnet der Autor den Vater als “Erzeuger”. Vielleicht ist dann die Mutter die “Erzeugerin”? Und der Autor ein “Schreiberling”?