Mitgeteilt wurde nur:
„Der Arbeitskreis ist interdisziplinär aus elf Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und Medizin bzw. Psychologie zusammengesetzt. Den Vorsitz führt die frühere Vorsitzende Richterin des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats des Bundesgerichtshofs, Frau Dr. Meo-Micaela Hahne.

Zu den 10 Personen neben der Vorsitzenden können wir uns keine Vorstellungen machen, weil sie uns nicht mitgeteilt wurden, aber Frau Hahne ist uns durchaus bekannt. Sie hat Entscheidungen mit geprägt, die uns tief betreffen.

Aufgabe des Arbeitskreises:
„Der Arbeitskreis soll der Frage nachgehen, ob das geltende Abstammungsrecht aktuelle Lebensrealitäten noch adäquat abbildet“
Und dazu soll vor allem eine Frage beantwortet werden:
„Ist die Abstammung eher an die biologische oder an die soziale Vaterschaft anzuknüpfen?“

Wikipedia sagt zum Begriff „Abstammung“:
„Abstammung ist … ein auf Verwandtschaft beruhender biologischer Begriff, der auf der Weitergabe von Genen über die Generationen hinweg beruht (früher auch Blutlinie genannt), also die biologische Herkunft eines Individuums bezeichnet.“

Interessant ist, was die von uns gewählten regierungsverantwortlichen Personen dazu veranlasst haben könnte, diese wohl von allen geteilte Definition in Frage zu stellen.
Sie meinen, es könnte durchaus sein, dass ein Kind nicht von dem Vater abstammt, von dem es seine Identität und die Hälfte seiner Gene geerbt hat, sondern von dem, den seine Mutter für sich als den nächsten Sexualpartner gewählt hat und den sie in der Folge zum sozialen Vater ihres Kindes gemacht hat.
Es gehört schon viel feministische Hybris dazu, um auf diese Weise Naturgesetze außer Kraft setzen zu wollen.

In §1591 BGB wird Mutterschaft biologisch definiert und jede konkurrierende Mutterschaft (Leihmutter, Zellkernübertragung) wird in Deutschland untersagt.
In §1592 BGB wird Vaterschaft trotz vorhandener Analyseverfahren eben nicht biologisch, sondern rechtlich oder sozial definiert und damit für die beliebige Interpretation und für den Missbrauch freigegeben. Das ist politisch gewollt und wird weiter genau so gesteuert. Vaterschaft wird damit zunächst von der sexualpsychologischen Befindlichkeit der Mutter definiert.
In einem Staat, für den alles Recht von einer uferlosen Frauenförderdoktrin überlagert und bis zur Menschenrechtswidrigkeit modifiziert wird, ist es nicht verwunderlich, wenn nach der Sorgerechtsentscheidung des BVerfG von 2003, die das Sorgerecht nicht ehelichen Vätern noch vorenthielt, nun auch massenhafte Abstammungsfälschungen von Müttern – wir kennen die Anteilrate von Kuckuckskindern in Geburtskliniken – nicht nur als unerheblich, sondern als normschaffend dargestellt werden sollen.

In Sachen Sorgerecht für nicht eheliche Väter hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Bundesverfassungsgericht eine schallende Ohrfeige erteilt und das BVerfG musste eilig nachkorrigieren. Diese Blamage wird heute stur unter den Teppich gekehrt. Formulierungen wie „Das BVerfG hat im Jahr 2010 nicht ehelichen Vätern den Zugang zur gemeinsamen Sorge ermöglicht“ vernebeln die Faktenlage. Richtiger ist:
„Das BVerfG musste sich 2010 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erklären lassen, dass seine Überzeugungen menschenrechtswidrig sind und musste erkennen, dass es seine Entscheidungen für nichtig erklären muss“.

Obwohl gerade aus Straßburg in den letzten Jahren immer wieder Entscheidungen kommen, die die biologische Vaterschaft stärken, erkühnen sich unsere Regierungsverantwortlichen, darüber nachzudenken, ob Abstammung vielleicht nicht doch allein durch soziale Verantwortungsübernahme begründet sein könnte.

Meine Mutter ist mit knapp 64 Jahren an einem Herzklappendefekt gestorben. Obwohl ich eine völlig andere Lebensrealität lebte, sollte auch ich mit 64 den Löffel abgeben. Seit 1980 ist der medizinische Fortschritt aber soweit, dass man erkennen konnte, was der Grund dazu war. Und man konnte einfach öffnen, reparieren und wieder zunähen.
Sollen meine Kinder völlig ahnungslos solchen genetischen Dispositionen gegenüber leben? Sollen sie die Auseinandersetzung mit ihrem genetischen Spiegel allein deshalb nicht haben, weil sie gar nicht wissen, von wem sie ihre Identität und ihre physische, psychische, individuelle und persönliche Disposition mitbekommen haben?

Die von uns gewählten Vertreter meinen, darüber müsse man einmal gründlich nachdenken.
Ich meine, wir sollten einmal gründlich darüber nachdenken, ob wir unsere Bestimmungsmacht und unser Geld weiter einer Clique überlassen, die damit Blödsinn veranstaltet.