erneute Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Gericht stärkt Rechte leiblicher Väter
Autor: System Administrator - Veröffentlicht 22.12.2010 00:02
Ein Kind hat Anspruch auf seinen leiblichen Vater. Dies ist für den Gerichtshof für Menschenrechte ein unumstößliches Grundrecht. Auch wenn der Vater nach der Geburt keinen Kontakt zu seinen Kindern hatte. Deutsche Gerichte werden sich danach richten müss Di, 21.12.2010 Europäische Rechtsprechung stärkt in Deutschland zunehmend die Rechte von Vätern beim Umgang mit ihren Kindern. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) kann ein 43 Jahre alter Nigerianer nun darauf hoffen, seine fünf Jahre alten Zwillinge zu treffen, die er nie kennengelernt hat. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts in Karlsruhe, dem abgewiesenen Asylanten den Umgang mit seinen Kindern zu verwehren, habe nicht das Wohl der Kinder berücksichtigt, hieß es in einem Urteil der Straßburger Richter von Dienstag in Straßburg. Sie sprachen dem Mann ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu.
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