Die Mitgliedstaaten des Europarates sollen künftig gesetzlich verankern, dass Kinder nach einer Trennung ihrer Eltern umfangreichen Kontakt zu beiden Eltern haben. Besonders hervorgehoben wurde die Bedeutung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell). Die Resolution wurde ohne Gegenstimmen angenommen – ein eindeutiges Votum.

Dieses europaweit wirksame und in seiner Einstimmigkeit klare Votum stellt eine große Aufgabe für den deutschen Gesetzgeber dar, der schon bei der Umsetzung des Sorgerechtes für nicht eheliche Väter kläglich zögerte und die Aufgabe der Normierung zunächst ohne gesetzliche Regelung den Familiengerichten überlassen musste“ erklärt Franzjörg Krieg, Erster Vorsitzender des Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. (VAfK). Im VAfK weist man seit 1988 auf notwendige Änderungen im Familienrecht hin, die auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) immer wieder anmahnte.

Interessant ist, dass der Europarat Vorgehensweisen europaweit einführen möchte, die als „Cochemer Weg“ ihren Ursprung in Deutschland haben und mit der gerade in Baden-Württemberg durch das Justizministerium und das Sozialministerium geförderten Initiative „Elternkonsens“ ihre bundesweite Verbreitung finden.
Das deutsche Familienrechtssystem ist aber in der bisherigen Form immer noch eher streitfördernd als schlichtend. Gefragt ist jetzt der deutsche Gesetzgeber, damit vor allem die Kinder vom Trennungsstreit ihrer Eltern entlastet werden.

Abzuwarten bleibt, wie die deutsche Politik reagiert. In Fragen des Sorge- und Umgangsrechts und der Rechte der Kinder herrschte in der Vergangenheit oft Funkstille, was dazu führte, dass Deutschland im Familienrecht zu den Entwicklungsländern in Europa gehört.


Dt. Übersetzung der Resolution
http://www.vaeter-ohne-rechte.at/europarat-fordert-doppelresidenz-als-standardmodell/