Einladung an die Mitglieder des Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V. zur Jahreshauptversammlung am 13.12.2018
Autor: angela.hoffmeyer - Veröffentlicht 15.11.2018 11:40
Liebe Mitglieder,
gemäß § 7 Abs. 1 unserer Vereinssatzung findet einmal im Kalenderjahr eine ordentliche Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung statt. Neu ist, dass entsprechend des in unserer letzten Jahreshauptversammlung geänderten § 7 Abs. 2 der Vereinssatzung die Ankündigung „auf der Internetseite des VafK-Karlsruhe e.V. (www.vafk-karlsruhe.de) unter Angabe der Tagesordnung spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Termin“ erfolgt.
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet statt am
Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Wahl des Versammlungsleiters und des Schriftführers
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung am 30.11.2017
5. Ehrung der Jubilare (10 Jahre und länger Mitgliedschaft im VAfK Karlsruhe)
6. Berichte der Vorstände
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Aussprache über die Berichte (Tops 6-7)
9. Entlastung der Vorstände für den Zeitraum 30.11.2017 – 13.12.2018
10. Wahl der Delegierten für die nächste Bundesmitgliederversammlung
11. Anträge zur Satzungsänderung
11.1 Nach Rücksprache mit dem Finanzamt muss § 10 Ziff.2 Satz neu gefasst werden.
“Sollte dieser (Anmerkung: damit ist der Bundesverein gemeint) nicht mehr existieren oder die Gemeinnützigkeit verloren haben, fällt das Vereinsvermögen an den Caritasverband Karlsruhe e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für die gemeinnützige Arbeit des “Kinderhospizdienst für die Stadt und den Landkreis Karlsruhe” zu verwenden hat.”
12. Projekt ELTERNKOMPETENZ
13. Bericht aus dem Bundesvorstand
14. Sonstiges
Anträge zur Tagesordnung können bis zum 06.12.2018 schriftlich an den Vorstand (vorstand@vafk-karlsruhe.de) eingereicht werden.
gemäß § 7 Abs. 1 unserer Vereinssatzung findet einmal im Kalenderjahr eine ordentliche Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung statt. Neu ist, dass entsprechend des in unserer letzten Jahreshauptversammlung geänderten § 7 Abs. 2 der Vereinssatzung die Ankündigung „auf der Internetseite des VafK-Karlsruhe e.V. (www.vafk-karlsruhe.de) unter Angabe der Tagesordnung spätestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Termin“ erfolgt.
Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet statt am
Donnerstag, 13.12.2018 um 20:00 Uhr im Luise-Riegger-Haus, Baumeisterstraße 56, 76137 Karlsruhe.
Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Wahl des Versammlungsleiters und des Schriftführers
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung am 30.11.2017
5. Ehrung der Jubilare (10 Jahre und länger Mitgliedschaft im VAfK Karlsruhe)
6. Berichte der Vorstände
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Aussprache über die Berichte (Tops 6-7)
9. Entlastung der Vorstände für den Zeitraum 30.11.2017 – 13.12.2018
10. Wahl der Delegierten für die nächste Bundesmitgliederversammlung
11. Anträge zur Satzungsänderung
11.1 Nach Rücksprache mit dem Finanzamt muss § 10 Ziff.2 Satz neu gefasst werden.
“Sollte dieser (Anmerkung: damit ist der Bundesverein gemeint) nicht mehr existieren oder die Gemeinnützigkeit verloren haben, fällt das Vereinsvermögen an den Caritasverband Karlsruhe e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für die gemeinnützige Arbeit des “Kinderhospizdienst für die Stadt und den Landkreis Karlsruhe” zu verwenden hat.”
12. Projekt ELTERNKOMPETENZ
13. Bericht aus dem Bundesvorstand
14. Sonstiges
Anträge zur Tagesordnung können bis zum 06.12.2018 schriftlich an den Vorstand (vorstand@vafk-karlsruhe.de) eingereicht werden.