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Nach den Sommerferien 2010 sollen es dann Berührungen im Intimbereich gewesen sein.</p>
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Das Problem, das sich in der Verhandlung darstellte, war, dass die Mutter berichtete, dass Frau B. vom Kinderschutzbund gesagt haben soll, dass sich ein 6-jähriges Kind solche Vorwürfe (Zungenküsse und Berührung an der Scheide) nicht ausdenken würde..... somit sei davon auszugehen, dass da auch etwas dran sei.</p>
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Wie massiv die 6-Jährige jedoch seitens "Therapeutin" und Mutter beeinflusst wurde, kann die Dame vom Schutzbund gar nicht wissen.</p>
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Ihrer Ansicht nach sollte man der Sache aber nicht auf den Grund gehen.</p>
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Allerdings ist das ausschließlich die Wahrnehmung, bzw. die Darstellung der Mutter, die meiner Auffassung nach mit den Anschuldigungen ein klares Ziel verfolgte.</p>
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Die Aufklärung der Vorwürfe verweigerte sie vehement mit Berufung auf die Dame vom Kinderschutzbund.</p>
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Sie hat im Verfahren aber klein bei gegeben (geben müssen) und hat sich der Meinung der Richterin, Verfahrenspflegerin und meines Anwaltes angeschlossen, unseren drei Mädchen ihren der Verfahrenspflegerin gegenüber eindeutig geäußerten Wunsch, bei mir übernachten zu wollen, zu ermöglichen!</p>
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Meine Mädchen hatten der VP gegenüber wohl sogar Strategien geäußert, wie man eine räumliche Trennung von behauptetem Täter und Opfer gewährleisten könne. Das griff die Zuständige vom JA sofort auf und meinte, dass dann ja doch etwas passiert sei müsse, worauf die VPin ausführte, dass die Mädchen das nur formulierten, um bei mir schlafen zu können!</p>
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Des weiteren sollen sie Vorschläge zur Vermeidung von "Übergabestress" am Sonntag Abend gemacht haben, in der Form, dass sie bis montags bei mir schlafen und von mir aus zur Schule gehen wollen!</p>
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Das haben wir nicht erreicht, aber eine Regelung, die einen Verbleib meiner Töchter von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr vorsieht!</p>
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Danke allen, die mir in der letzten Zeit Rückhalt gegeben, mich mental und argumentativ aufgebaut haben!</p>
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Ich denke, nicht zuletzt durch die (hoffentlich) gut vorgetragene Argumentation, man solle sich nicht gezwungen sehen, ein Gutachten über die Kinder erstellen zu müssen, ob ein Übergriff tatsächlich stattgefunden hat, sondern darauf achten, den Kindern Hilfe zuteil werden zu lassen - ggf. Täter-Opfer Hilfe und Wiederholungsprävention oder ggf. Rehabilitation beider Kinder.</p>