nicht verheiratet:
Kind darf jetzt bei Vater leben
Nach drei Jahren Kampf mit Mutter und Jugendamt, während denen ein Kind wegen Krankheit der Mutter immer wieder Fremduntergebracht war, darf das Kind jetzt beim Vater Ruhe finden.
Autor: System Administrator - Veröffentlicht 19.04.2011 20:27
Dienstag, 19. Apr 2011 15:45:21
Liebe Mitstreiter, anbei eine glückliche Nachricht:
nachdem aufgrund von Krankheit der Mutter das Kind in Fremdunterbringung war, konnte heute der Beschluss in Empfang genommen werden, dass der fünfjährige Junge nach mehr als drei Jahren Kampf gegen das Jugendamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, das der kranken Mutter unbedingt das Kind anvertrauen wollte, nach Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den nicht mit der Mutter verheirateten Vater in dessen Haushalt bleiben kann.
Die Rückführung hatte schon eine Woche früher stattgefunden. Das Kind ist glücklich und kann den Stress der letzten Jahre (mehrfache Fremdunterbringung, Übergabe des Kindes an den Vater, wiederum Herausreißen aus dessen Haushalt) endlich ablegen.
Herzliche Grüße
Horst Schmeil
Liebe Mitstreiter, anbei eine glückliche Nachricht:
nachdem aufgrund von Krankheit der Mutter das Kind in Fremdunterbringung war, konnte heute der Beschluss in Empfang genommen werden, dass der fünfjährige Junge nach mehr als drei Jahren Kampf gegen das Jugendamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg, das der kranken Mutter unbedingt das Kind anvertrauen wollte, nach Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den nicht mit der Mutter verheirateten Vater in dessen Haushalt bleiben kann.
Die Rückführung hatte schon eine Woche früher stattgefunden. Das Kind ist glücklich und kann den Stress der letzten Jahre (mehrfache Fremdunterbringung, Übergabe des Kindes an den Vater, wiederum Herausreißen aus dessen Haushalt) endlich ablegen.
Herzliche Grüße
Horst Schmeil