Zu dieser Mini-Reform kam es nicht, weil deutsche Politikerinnen und Politiker eingesehen hätten, dass die gesetzlichen Regelungen hinter der gelebten Realität zurück bleiben oder dass diese menschenrechtswidrige Auswirkungen hätten. Noch nicht einmal das Bundesverfassungsgericht war zu einer solchen Feststellung in der Lage.

Nachdem am 29.01.2003 eben dieses höchste Verfassungsgericht unseres Staatswesens noch meinte, dass die Entrechtung nicht ehelicher Väter immer noch verfassungskonform sei, wurden sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für ihre Sichtweise abgestraft und mussten 2010 entscheiden, dass sie sich sieben Jahre zuvor geirrt hatten.

Sie gaben dem Gesetzgeber auf, eine neue Regelung zu schaffen, die die menschenrechtswidrigen Folgen der alten Regelung beseitigte. Und weil sie wohl ahnten, dass sich der Gesetzgeber damit schwer tun würde und mit der zeitnahen Erledigung dieser Aufgabe überfordert sein könnte, teilten sie der erstaunten Richterschaft mit, dass diese schon mal auch ohne eine gesetzliche Regelung drauf los entscheiden könne.

Ein Jahr später hatte die Politik aufgegeben, eine Regelung zu finden, und sie beobachtete die Richterschaft, wie diese eine neue Entscheidungspraxis finden würde, um daraus Hinweise für ihre weitere Ausrichtung entnehmen zu können.

So kam es schließlich zu einem Gesetzentwurf.

Darin wird der nicht eheliche Vater bei jeder Mutter, die den Drang verspürt, ihre Rechtslage zu stärken, genötigt, in einem konfrontativen Rechtsstreit die kommunikative Übereinstimmung mit der Mutter einzuklagen. Der deutsche Gesetzgeber sieht in dieser Regelung keinen Widerspruch, während jedem Bürger mit gesundem Menschenverstand das Paradoxe an einer solchen gesetzlichen Regelung evident ist.

Es ist nicht nachzuvollziehen, warum jede deutsche Mutter als a priori erziehungsgeeignet gilt, ein deutscher nicht ehelicher Vater aber immer geprüft werden muss, ob er eventuell erziehungsfähig sein könnte.

Die darin liegende diskriminierende Absicht wird Deutschland wieder vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.