Diese willkürliche Definition mit ihrer Bindung an das Vorliegen des Status „verheiratet“ eröffnet eine neue Dimension von Diskriminierung, die wohl in Straßburg erst wieder geklärt werden muss.
Wir müssen bis zur erneuten Feststellung der Menschenrechtswidrigkeit dieser neuen gesetzlichen Regelung in der deutschen Familienrechtspraxis den neuen nationalen Rechtsstatus in der praktischen Umsetzung ernst nehmen.

Das bedeutet aber:
Wenn der Status der Verheiratung das einzige Indiz darstellt, das einer Erziehungseignung im Wege stehen könnte, dann müsste dies doch auch für Mütter gelten.

Wir sind also gezwungen, nachdrücklich darauf hinarbeiten, dass beim Vorliegen von nicht ehelicher Elternschaft und bei Weigerung der Mutter, das Sorgerecht mit dem Vater des Kindes zu teilen, über eine gutachterliche Stellungnahme die Erziehungseignung der Mutter geprüft wird. In dieser Stellungnahme muss festgestellt werden, welche positiven Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmale der Mutter diese im Vergleich zum Vater als deutlich geeigneter erscheinen lässt, das Kind umfassend zu erziehen und zu fördern. Und es muss ernsthaft geprüft werden, welche eklatanten Mängel eines Elternteiles dafür sprechen, dass diesem Kind gegenüber ehelichen Kindern die Diskriminierung angetan wird, mit nur einem Elternteil aufzuwachsen und ihm damit die oft komplementären Erziehungsqualitäten zweiter Eltern vorenthalten werden.

Natürlich wissen wir, dass die gesamte Diskussion ein großes Nebelpakt ist, mit dem vertuscht wird, um was es eigentlich geht:

Wie gelingt es, trotz klarer Menschenrechtswidrigkeit weiterhin Väter unter der Hand zu entrechten, um Müttern ungerechtfertigte Vorteile zukommen zu lassen? Und welche Gründe können gefunden werden, diese eigentliche Absicht sorgsam versteckt halten zu können?

Ein Beispiel lieferte Frau Leuthäuser-Schnarrenberger am Morgen des 31.01.2013 im Interview beim Deutschlandfunk. Auf die Frage, ob es nicht eine verpasste Chance bedeute, wenn Väter immer noch keine gleichberechtigten Eltern sein könnten, antwortete die Justizministerin:
„Es gibt wirklich auch Situationen, in denen Väter überhaupt kein Interesse daran haben, sich wirklich um das Kind zu kümmern in allen wichtigen Alltagsentscheidungen. Es gibt ganz flüchtige Beziehungen, die gar nicht mehr von Bestand sind schon zum Zeitpunkt der Geburt, und das alles würde ja bei so einem automatischen gemeinsamen Sorgerecht doch etwas ausgeblendet.“
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1995558/

Ohne Diskussion darüber, welche geringe statistische Relevanz ihrer Aussage zukommt, wird dieses Argument von einer Ministerin als erste und damit bedeutendste Begründung genannt.
So etwas nenne ich eine Nebelbombe.

Mit der gleichen Treffsicherheit müsste ich anmerken, dass es unverantwortlich sei, bei der erschreckend hohen Anzahl von Kindestötungen und Kindesmisshandlungen durch Mütter, diesen pauschal und automatisch ihre Kinder anzuvertrauen.

Wenn man bei allem bedenkt, dass die vermutete Ungeeignetheit von nicht ehelichen Vätern damit zusammen hängt, dass sie – wie hier in Karlsruhe – rechts des Rheins und damit in Deutschland wohnen, während dies nur wenige Kilometer westlich davon wieder völlig anders gesehen und bewertet wird, wird sehr schnell deutlich, um was es eigentlich geht:

Wie schafft es die deutsche Politik, die Verlängerung der „Leibeigenschaft“ von Kindern nach der Geburt und die Bindung dieser Kinder an deren quasi feudalistische „Besitzerinnen“ weiterhin per Gesetz zu erhalten?