Die einzige klare Position für die Vorzüge der Paritätischen Doppelresidenz hatte Franzjörg Krieg inne. Die deutliche Gegenposition vertrat Frau Heide Kroke. Insgesamt waren sich aber alle darin einig, dass das Denken in Schubladen nie der realen Situation gerecht wird. Da hatte der größte Arbeitskreis des 20. Deutschen Familiengerichtstages 2013 in Brühl, der Arbeitskreis zum Wechselmodell, schon eine realistische Vorstellung, wenn er empfahl, das Wechselmodell in alle Überlegungen zu Betreuungsmodellen nach Trennung und Scheidung mit einzubeziehen. Es geht nicht darum, jeden individuellen Realfall in eine aus ideologisierten Prädispositionen bevorzugte Kiste zu packen. Ein breites Spektrum von Instrumentarien zur Regelung individueller Fallkonstellationen sollte die Vorgehensweisen der familialen Intervention bestimmen.

Franzjörg Krieg vertrat die Ansicht, dass es nicht ausreiche, wenn Professionen in Deutschland allein vor dem Hintergrund der Erfahrungen in unserem Land über das Für und Wider zum Wechselmodell diskutieren. Im eigenen beschränkten Saft zu kochen ist nicht geeignet, den Horizont zu weiten. Da muss schon der Blick über den Tellerrand gemacht werden, um die Erfahrungen in anderen Ländern zu studieren.

Viele Kritikpunkte an der Paritätischen Doppelresidenz sind dadurch abzuweisen, dass sie genau so für das Residenzmodell gelten. Mangelnde Kommunikationsfähigkeit oder gar Strittigkeit gefährdet das Kind sowohl im Residenz- als auch im Wechselmodell. Ein zweites Kinderzimmer muss der Vater auch für den Umgang beim Residenzmodell vorhalten, etc.

Das Darmstädter Echo vom 11.04.2014 schreibt:

“Benachteiligung der Väter

In Deutschland ist es noch immer üblich, dass die Kinder einem Elternteil, meist der Mutter, zugesprochen werden. Das hält Franzjörg Krieg, Vorsitzender des Väteraufbruchs für Kinder (Karlsruhe) und Verfahrensbeistand nicht mehr für zeitgemäß, weil dabei in der Regel die Väter benachteiligt werden. Er plädiert für das Wechselmodell, bei dem Kinder wöchentlich vom Haushalt des einen Elternteils zum Haushalt des anderen wechseln. Ein Kind habe das Recht, von beiden Eltern erzogen zu werden.

....Eltern ..., die aus eigener Kraft keine Lösung für ihre Situation finden und ihren Kampf über die Kinder austragen. Franzjörg Krieg wirft solchen Paaren “Kinderbesitzermentalität” und “Machtmissbrauch” vor.

Mit Franzjörg Krieg war sich Kroke einig: “Ein Kind braucht beide Eltern”.