Willkommen beim Netzwerk Mütterinitiativen

§ 6 Satz 4 Grundgesetz
Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft

Die Lebenssituation von Müttern und Kindern in Deutschland hat sich im Laufe der letzten 20 Jahre drastisch verschlechtert.
Frauen werden in ihrer Rolle als Mutter aufgrund politischer Entscheidungen zunehmend gesellschaftlich an den Rand gedrängt. Krippen, Ganztagskindergärten und Ganztagsschulen sowie Väter übernehmen die Aufgaben der Mütter. Viele Mütter haben nicht mehr die Wahl, die Erziehung ihrer Kinder nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und werden auf die Gebärfunktion reduziert. Was einst als Aufruf zur Wahlfreiheit für Mütter begann, ist zur Pflicht für alle geworden: die möglichst volle Erwerbstätigkeit.

Zudem wird es immer schwieriger für Mütter, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Arbeitgeber verlangen größere zeitliche Flexibilität ihrer Mitarbeiter. Nicht alle Kinder reagieren auf die Anpassung der Betreuungszeiten an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen positiv. Gut ein Drittel der Kinder ist von langen Betreuungszeiten und den Stundenplänen an Ganztagsschulen überfordert.

Auch die finanzielle Situation von Frauen ist prekär. Über 40 % aller alleinerziehenden Mütter sind von Hartz IV abhängig und können ihren Kindern nur unter großem eigenen Verzicht ein gutes Leben ermöglichen. Der Durchschnittstundenlohn der Frauen ist seit vielen Jahren unverändert sehr viel niedriger als der von Männern. Dies erscheint vor dem Hintergrund des guten Ausbildungsstandes von Frauen unbegreiflich und ist ein Indiz für die starke Diskriminierung von Frauen im Berufsleben. Selbst bei vergleichbarer Arbeit verdienen Männer mehr. Die geforderte Gleichstellung von Mann und Frau ist dort, wo Frauen profitieren könnten, nicht politisch verwirklicht worden. Die mit großem medialen Aufwand geförderte Darstellung der Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf durch Quoten täuscht über die tatsächliche Lage der Frauen hinweg. Es profitieren von diesem Gesetz nur einige hundert Frauen.

Durch Gesetzesinitativen der letzten Jahre, wie etwa die Unterhaltsreform, sind alle Mütter praktisch gezwungen, auch mit Kind möglichst schnell wieder in den Beruf einzusteigen. Damit haben die politisch Verantwortlichen ein Millionenheer von arbeitssuchenden Müttern geschaffen. Frauenarbeit bleibt auf diese Weise weiter billig unterbezahlt. Alleinerziehende haben bei dieser Arbeitsmarktsituation kaum noch Chancen auf eine ordentliche Anstellung. Das ist der eigentliche Beitrag der Politik zur Gleichstellung von Mann und Frau.

Auch weiterhin dürfen Frauen mit ihrer billigen Arbeitskraft ihre männlichen Kollegen querfinanzieren. Auch weiterhin darf ein Mann, der seine Familie ernährt, dies als Argumentation für einen höheren Lohn anbringen. Eine Frau, die ihr Kind ernährt, erlebt die Lage allerdings anders: Kinder sind dann ein Argument für Lohnkürzungen. Wir erleben: Frauenarbeit ist nichts wert, denn sie wird von einer Frau geleistet.

Immer mehr Familien sind von Trennung betroffen. Viele Mütter sind schon in der Schwangerschaft allein auf sich gestellt. Damit verbunden sind zum einen finanzielle Notlagen, zum anderen aufgrund des geänderten Rechts zunehmend gerichtliche Auseinandersetzungen mit den Vätern der Kinder. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf die Lebensqualität von Müttern und Kindern aus, sondern stört die Kinder nachhaltig in ihrer Entwicklung.

In der familienrechtlichen Praxis geht der Trend dahin, das Kindeswohl den Elternrechten unterzuordnen und auf dem Altar der vermeintlichen Gleichstellung von Mann und Frau zu opfern. Das Kindeswohl wird mit dem Elternrecht, genauer mit dem Vaterrecht gleichgesetzt. Das Ziel ist häufig, Kinder wie eine Torte aufzuschneiden und Mutter und Vater jeweils hälftig zu überlassen. In vielen Fällen sind Kinder von solch einer Lebenssituation überfordert und entwickeln behandlungsbedürftige Störungen. Viele Mütter fühlen sich als Folge familienrechtlicher Verfahren sogar zu einem Leben als Leihmutter verurteilt.
Für Mütter besonders bedeutsam ist die Tatsache, das sie, nachdem sie sehr häufig schon Diskriminierung im Berufsalltag erfahren haben, mit der Schwangerschaft folgendes erleben: Die mit großen körperlichen Einbußen einhergehende Entstehungsleistung ihres Kindes während der Schwangerschaft soll völlig ausgeblendet werden. Der politische Trend geht dahin, ihre Leistung unter dem Deckmantel der Gleichstellung zu negieren. Schlimmer kann Diskriminierung nicht mehr sein. Viele Frauen übernehmen dann selber den Spruch, der ihnen von allen Seiten engegen gebracht wird, bis sie ihn selbst glauben: Kinder gehören nur sich selbst....... gern von Vätern angebracht. Wenn sie Anspruch auf das von ihr geschaffene und an sie gebundene Leben stellt, denkt und handelt sie unmoralisch. Ihre besondere Verletztlichkeit aufgrund der biologisch begründeten Verbundenheit mit dem Kind, die besondere Bindung des Kindes zur Mutter aus gleichen Gründen, wird der Mutter häufig zum Verhängnis und negativ angelastet. Die Verletzbarkeit von Mutter und Kind durch Trennungen interessiert niemanden mehr.
Immer mehr Mütter haben im Verlaufe von familienrechtlichen Streitigkeiten das Gefühl, dass die Rechte ihrer Kinder und auch ihre eigenen Rechte nicht gewahrt werden. Ihren Worten wird kein Glauben geschenkt. Sie können ihre Kinder nicht mehr schützen!

In seiner Ausgestaltung lädt das Familienrecht momentan zu Missbrauch und Instrumentalisierung ein. Ein ganzer Apparat von Institutionen mit starkem wirtschaftlichem Interesse wie beispielsweise Gutachter und Verfahrenspfleger sind in dieses System eingebunden.

Das Netzwerk Mütterinitiativen setzt sich dafür ein, dass

• die Rechte von Müttern und Kindern wieder gewahrt werden.
• die Stellung der Mutter in ihrer Funktion als für ihr Kind sorgende Mutter in der Gesellschaft verbessert wird.
• die Gleichstellung von Mann und Frau als Mutter und Vater vor dem Hintergrund der besonderen Würdigung der Mutter als Trägerin des Lebens verwirklicht wird.
• Frauen mit Kindern ein selbstbestimmtes Leben führen können.
• Kindern auf Wunsch der Mutter ein zentraler Lebensmittelpunkt mit stabiler Bindungsperson erhalten bleibt (kein Wechselmodell).
• Kinder und Mütter vor Gewalt des Kindsvaters zuverlässig geschützt werden (Safety first).
• die vielseitigen Belastungen durch familiengerichtliche Verfahren für Mutter und Kind vermindert werden.
• das Kindeswohl in Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten beachtet wird. Kindeswohl darf nicht zu Gunsten des Vaterrechtes ideologisch umgedeutet werden.
• Väter einen regelmäßigen Umgang mit ihren Kindern erhalten.



Willkommen beim Netzwerk Väterinitiativen

§ 6 Satz 2 Grundgesetz
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

Die Lebenssituation von Vätern und Kindern in Deutschland hat sich im Laufe der letzten 20 Jahre drastisch verschlechtert.
Männer wurden in ihrer Rolle als Vater aufgrund politischer Entscheidungen gesellschaftlich komplett an den Rand gedrängt. Krippen, Ganztagskindergärten und Ganztagsschulen sowie Mütter übernahmen und übernehmen die Aufgaben der Väter. Viele Väter haben nicht die Wahl, die Erziehung ihrer Kinder nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und werden auf die „Erzeuger“-Funktion reduziert. Außerdem wird von ihnen noch immer das erwartet, was eine Mutter nicht leisten muss: Die volle Erwerbstätigkeit.

Zudem war es immer schwieriger für Väter, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Arbeitgeber verlangen größere zeitliche Flexibilität ihrer Mitarbeiter. Nicht alle Kinder reagieren auf die Anpassung der Betreuungszeiten an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen positiv. Gut ein Drittel der Kinder ist von langen Betreuungszeiten und den Stundenplänen an Ganztagsschulen überfordert. Väter wurden und werden aber als Korrektive ausgeschaltet.

Auch die finanzielle Situation von Vätern ist prekär. Da aber Unterhaltszahlungen nicht in die Armutsstatistiken einfließen und damit die reale finanzielle Situation von Vätern und Müttern verschleiert wird, haben sie nicht die Chance, sich als arme Zahlesel darzustellen. Vor dem Hintergrund des guten Ausbildungsstandes von Frauen ist unbegreiflich, warum diese nicht die guten Jobs besetzen und bereit sind, Kind und Vater zu ernähren. Es muss schon davon ausgegangen werden, dass genau an dieser Stelle die Gleichstellung aufhört. Für eine Frau bedeutet eine gute Ausbildung allein eine Erhöhung der Chance, einen noch besser verdienenden Mann angeln zu können, worauf sie den Salto rückwärts in überkommende Rollenstrukturen macht und sich alimentieren lässt. Für Hunderttausende von Müttern gilt dies insbesondere nach einer Trennung, wie die Praxis der Familiengerichte zu Unterhaltszahlungen bestätigt.

Durch Gesetzesinitiativen der letzten Jahre, wie etwa die Unterhaltsreform, sind Mütter aufgefordert, auch mit Kind möglichst schnell wieder in den Beruf einzusteigen. Mit ihrer Spitzen-Ausbildung haben sie nach kurzer Absens diese Chance auch, nützen sie aber unbegreiflicherweise in Deutschland nicht. Anstatt ihre bessere Ausbildung zur Grundlage für qualifizierte Arbeit zu nutzen, verkaufen sie sich freiwillig in unterbezahlten Dienstleistungen ohne Ausbildungsanspruch. Warum sie dann aber jammern und die Gesellschaft verantwortlich machen wollen, versteht niemand.

Immer mehr Familien sind von Trennung betroffen. Viele Mütter entsorgen den Vater schon während der Schwangerschaft, um in die gehätschelte Position einer sogenannten „Alleinerziehenden“ zu kommen. Damit verbunden sind zum einen finanzielle Notlagen im Alter, zum anderen zunehmend gerichtliche Auseinandersetzungen. Da weit mehr als die Hälfte der klagenden Mütter ad infinitum klagen können, weil die Kosten von den Steuerzahlern (mehrheitlich Männer) getragen werden („über 40 % aller alleinerziehenden Mütter sind von Hartz IV abhängig“) und der Vater in weit überwiegendem Maß seine Kosten selbst zu tragen hat, werden Verfahrensserien produziert, die Väter verarmt zurück lassen. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf die Lebensqualität von Vätern und Kindern aus, sondern stört die Kinder nachhaltig in ihrer Entwicklung.

In der familienrechtlichen Praxis geht der Trend dahin, das Kindeswohl den Elternrechten unterzuordnen und auf dem Altar der vermeintlichen Gleichstellung von Mann und Frau zu opfern. Das Kindeswohl wird mit dem Elternrecht, genauer mit dem Mutterecht, gleichgesetzt. Das Ziel ist häufig, Kinder zu Halbwaisen zu machen und sie allein der Mutter zuzuordnen. In vielen Fällen sind Kinder von solch einer Lebenssituation überfordert und entwickeln behandlungsbedürftige Störungen. Viele Väter erleben den brutalen Kindesentzug als größte Katastrophe ihres Lebens und reagieren mit psychischen und physischen Belastungssyndromen. Die Suizidrate von Männern noch Trennung vom Kind ist mindestens 6fach höher als bei Frauen. Damit bedeuten die Abläufe eine bewusste Zerstörung von Vätern.

Die mit der Schwangerschaft verbundene „Entstehungsleistung“ ihres Kindes verbinden Mütter mit der Leibeigenschaft, die der Fötus mit ihnen lebt. Daraus resultiert bei vielen Müttern eine über die Trennung der Nabelschnur hinweg andauernde psychische Leibeigenschaft, mit der sie alles begründen, was ihren subjektiven Allmachtsphantasien entspringt. Sie umschreiben dies dann mit der „besonderen Verbindung mit dem Kind“.
Immer mehr Väter haben im Verlaufe von familienrechtlichen Streitigkeiten das Gefühl, dass die Rechte ihrer Kinder und auch ihre eigenen Rechte nicht gewahrt werden. Ihren Worten wird kein Glauben geschenkt. Sie können ihre Kinder nicht mehr schützen!

In seiner Ausgestaltung lädt das Familienrecht momentan zu Missbrauch und Instrumentalisierung ein. Ein ganzer Apparat von Institutionen mit starkem wirtschaftlichem Interesse wie beispielsweise Gutachter und Verfahrenspfleger sind in dieses System eingebunden.

Das Netzwerk Väterinitiativen setzt sich dafür ein, dass

• die Rechte von Vätern und Kindern gewahrt werden.
• die Stellung des Vaters in seiner Funktion als für sein Kind Sorgender in der Gesellschaft verbessert wird.
• die Gleichstellung von Mann und Frau als Mutter und Vater vor dem Hintergrund der besonderen Würdigung des Vaters als Begleiter ins Leben verwirklicht wird.
• Männer mit Kindern ein selbstbestimmtes Leben führen können.
• Kindern auf Wunsch des Vaters ein zentraler Lebensmittelpunkt bei ihm und damit mit stabiler Bindungsperson erhalten bleibt.
• Kinder und Väter vor Gewalt der Kindsmutter zuverlässig geschützt werden (Safety first).
• die vielseitigen Belastungen durch familiengerichtliche Verfahren für Vater und Kind vermindert werden.
• das Kindeswohl in Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten beachtet wird. Kindeswohl darf nicht zu Gunsten des Mutterrechtes ideologisch umgedeutet werden.
• Mütter einen regelmäßigen Umgang mit ihren Kindern erhalten.