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Di, 21.12.2010<br />
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Der bundesweite Verein „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Das aktuelle Urteil reiht sich zu vorhergegangenen Verurteilungen Deutschlands ein. Zum wiederholten Male wird deutlich, dass sämtliche gerichtlichen Instanzen in Deutschland, einschließlich die des Bundesverfassungsgerichts einem leiblichen Vater menschenrechtswidrig die Möglichkeit verwehrt haben, seine Pflichten gegenüber seinem Kind zu erfüllen.<br />
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In dem vorliegenden Fall verwarf das OLG die Klage des Vaters mit der Begründung, er habe bisher keine Verantwortung für das Kind übernommen. Gleichzeitig konnte er dies aber nicht erfüllen, weil es ihm seitens der Mutter untersagt wurde.<br />
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„Während in fast allen europäischen Nachbarländern die gelebte Beziehung zwischen Kindern und leiblichen Eltern als unumstößliches Grundrecht umgesetzt wird, hinkt Deutschland seit vielen Jahren dem hinterher und reformiert meist nur minimal, wenn es dazu gezwungen wird“, erklärte Bundesvorstandsmitglied Helge Messner.<br />
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Der Väteraufbruch sieht sich in seinem Grundanliegen bestätigt, dass eine Beziehung der Kinder zu ihren leiblichen Eltern unerlässlich ist. Alle Kinder haben die gleichen Bedürfnisse, sie wollen ihre leiblichen Eltern kennen und die Beziehung zu ihnen leben. Es ist für kein Kind nachvollziehbar, warum seine eigenen Bedürfnisse zurückstehen müssen.<br />
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Der Väteraufbruch fordert, daß sich Deutschland endlich an den europäischen Standards im Familienrecht orientiert und die Bedeutung des Vaters sowohl beim Sorgerecht als auch beim Umgangsrecht zuverlässig gewährleistet. (<a href=”http://www.bund.vafk.de/article996” target=”_blank”>mehr</a>)</div>
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Pressemitteilung VAfK<br />
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<a href=”http://www.bund.vafk.de/article996” target=”_blank”>Originalartikel</a><br />
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vom 21.12.10</div>
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